AUSLÄNDERRECHT
Ausländerrecht stellt den zweiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit dar:
Das Ausländerrecht ist zunächst geregelt im

  • Aufenthaltsgesetz
  • Asylgesetz
  • Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
  • EU-Freizügigkeitsgesetz
  • Darüber hinaus finden sich ausländerrechtliche Regelungen in vielen Rechtsverordnungen und Gesetzen sowie in europarechtlichen Rechtsnormen und zwischenstaatlichen Übereinkommen.

    Ich stehe Ihnen bei Problemen mit ausländerrechtlichen Hindergrund gern zur Verfügung.
    Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Ausländerrecht wird man zumeist auf Empfehlung tätig. Allerdings ist eine solche Empfehlung dann nicht viel wert, wenn der Mandant und die maßgebliche Ausländerbehörde weit vom Anwalt entfernt sind. Ich nehme daher fast nur Mandate im lokalen Bereich an.